Jugendfreiwilligendienste und Bundesfreiwilligendienst
Mit der Aussetzung des Wehr – und Zivildienstes hat die christlich-liberale Koalition die Chance ergriffen, das freiwillige Engagement in Deutschland erheblich zu stärken. Die Zivildienstleistenden sollen künftig durch Freiwillige ersetzt werden. Interessenten für einen Freiwilligendienst gibt es genug. Jedes Jahr gibt es etwa dreimal so viele Bewerber für einen Freiwilligendienst als geförderte Plätze.
Wir Liberale setzen uns bereits seit geraumer Zeit dafür ein, die Jugendfreiwilligendienste (FSJ und FÖJ) auszubauen. Dies setzen wir nun um. Die Jugendfreiwilligendienste erhalten den größten qualitativen und quantitativen Aufwuchs seit ihrem Bestehen. Künftig werden alle bestehenden FSJ-Plätze durch den Bund gefördert (ca. 35.000 Plätze). Gleichzeitig machen wir Schluss mit dem Wirrwarr unterschiedlicher Förderpauschalen in verschiedenen Einsatzbereichen. Das Freiwillige Soziale Jahr Inland wurde bisher mit 72 Euro pro Teilnehmer und Monat durch den Bund gefördert. Das Freiwillige Ökologische Jahr Inland z.B. mit 153 Euro. Künftig werden FSJ und FÖJ einheitlich mit 200 Euro pro Teilnehmer gefördert. Die Träger erhalten für Jugendliche mit besonderem pädagogischen Förderbedarf (z.B. bei fehlendem Schulabschluss) eine Sonderförderung von zusätzlich bis zu 100 Euro pro Monat.
Der von uns Liberalen angestoßene Ausbau der Jugendfreiwilligendienste beschränkt sich aber nicht nur auf finanzielle Aspekte, sondern umfasst auch eine qualitative Stärkung der Jugendfreiwilligendienste als Bildungsdienste. Dies haben wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner in einem Antrag zu den Jugendfreiwilligendiensten formuliert. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie freiwilliges Engagement gesellschaftlich stärker gewürdigt werden kann. Wir setzen uns in diesem Zusammenhang dafür ein, dass Freiwillige auch nach dem Ende ihres Dienstes von ihrem Engagement profitieren. Dies erreichen wir z.B. durch verbesserte Qualifikationsnachweise und weitergehende Anerkennungsmöglichkeiten in Ausbildung und Studium, beispielsweise in Form von zusätzlichen Wartesemestern. So schaffen wir eine Anerkennungskultur, die den Leistungen der Freiwilligen gerecht wird. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt größtenteils nicht in Zuständigkeit des Bundes. Hier sind Länder, Kommunen und Hochschulen gefordert. Aber dort, wo der Bund Möglichkeiten hat, nutzen wir sie. So wird bürgerschaftliches Engagement beispielsweise bei der Vergabe von Deutschlandstipendien berücksichtigt.
Da die Jugendfreiwilligendienste in Länderzuständigkeit liegen, sind einem stärkeren Ausbau verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Aus diesem Grund wird parallel zur Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Bundeszuständigkeit geschaffen. Weitere 35.000 BFD-Plätze sollen die Jugendfreiwilligendienste ergänzen. Der Bundesfreiwilligendienst kann ab 16 Jahre geleistet werden und beträgt in der Regel ein Jahr. Anders als das FSJ und FÖJ steht der BFD allen Generationen offen. Die FDP hat sich dafür stark gemacht, dass die Freiwilligen im FSJ und BFD vergleichbare Rahmenbedingungen vorfinden. Sie werden ähnliche Einsatzfelder haben, gleiche Arbeitsbedingungen und sie werden am Ende des Monats das Gleiche in der Tasche haben. Dies ist besonders wichtig, weil Einsatzstellen FSJler und BFDler parallel einsetzen können.
Mit dem Ausbau der Jugendfreiwilligendienste und der Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes setzt die christlich-liberale Koalition die größte engagementpolitische Reform aller Zeiten um. Gleichzeitig beschreiten wir mit dem Ende von Pflichtdiensten und der Förderung von Freiwilligkeit neue Wege.






